Auf unserer Homepage weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass TOP 2 der Einwohnerversammlung als Informationsveranstaltung an alle Einwohnerinnen und Einwohner der Insel gerichtet ist. Die übrigen Tagesordnungspunkte der Einwohnerversammlung richten sich gemäß Gemeindeordnung an die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Sylt.