Der neue digitale Leitfaden zum Thema „Zweitwohnungssteuer Hörnum“ ist da.
Viele fragen sich, wer ist denn hier überhaupt steuerpflichtig? Steuerpflichtig ist, wer beispielsweise im Gemeindegebiet von Hörnum eine Zweitwohnung besitzt. Und wann wird die Steuer fällig? Die Steuer wird zu Beginn des Jahres für das vorangegangene Kalenderjahr festgesetzt und im Voraus bezahlt. Alle weiteren Informationen befinden sich im Flyer.
Bei Fragen stehen die netten Kollegen der Inselverwaltung Sylt zur Verfügung.
Telefon: +49 4651 - 851 - 0
Telefax: +49 4651 - 851 - 390
E-Mail: zweitwohnungssteuer@gemeinde-sylt.de